AGB

AGB Version 1.0 / 01.10.2017

1 Allgemeines

1.1 Gegenstand und Geltung

ICTroendle GmbH in Birr (nachfolgend «ICTroendle» genannt) offeriert ihren Kunden ein umfassendes Dienstleistungs- und Produktangebot im Informatikbereich. Leistungen und Gegenleistungen werden in kundenspezifischen Offerten bzw. Einzelverträgen zwischen dem Kunden und ICTroendle festgelegt. Darin werden insbesondere die Art der von ICTroendle zu erbringenden Leistungen, deren Umfang, Dauer und Vergütung geregelt. Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung hat ICTroendle das Recht, ganz oder teilweise von Verträgen zurückzutreten, sofern nach ihrer eigenen Beurteilung die Kaufpreisforderung als gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung diesbezügliche Unterlagen dem Kunden vorzulegen besteht nicht. Sobald der Kunde Leistungen von ICTroendle entgegennimmt, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) als Inhalt des Einzelvertrages. Einkaufsbedingungen oder andere Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn und so weit sie von ICTroendle ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit diesen AGB nicht im Widerspruch stehen.
Die vorliegenden AGB regeln im ersten Abschnitt unter Ziffer 1 ff. die allgemeinen Bestimmungen, die in jedem Fall einer Leistungserbringung durch ICTroendle zur Anwendung kommen. In den nachfolgenden Abschnitten (Ziffer 2 ff. – 4 ff.) werden die Regelungen für spezifische Vertragsleistungen festgelegt. Diese AGB treten mit Wirkung vom 1. Juli 2012 in Kraft und ersetzen alle vorangegangenen Versionen.
ICTroendle behält sich vor, die vorliegenden AGB sowie die übrigen Konditionen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 20 Tagen ab Mitteilung schriftlich erklärt, dass er mit den Änderungen nicht einverstanden sei. Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich ICTroendle vor, das Vertragsverhältnis ausserordentlich, vorzeitig auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu kündigen.

1.2 Leistungen der ICTroendle

ICTroendle erbringt ihre Leistungen gemäss den in den vor liegenden Bestimmungen sowie in den Einzelverträgen vereinbarten Bedingungen. Ihre Vertragspflichten erfüllt sie in professioneller und sorgfältiger Weise.
ICTroendle ist befugt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen.

1.3 Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, ICTroendle unentgeltlich die erforderlichen Informationen zu liefern und in seinem Umfeld alle für die Leistungserbringung durch ICTroendle erforderlichen betrieblichen, personellen, organisatorischen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen und aufrecht zu erhalten, sodass ICTroendle die Dienstleistungen erbringen kann.
Dem Kunden obliegt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch der Produkte und deren Eignung zu dem vom Kunden beabsichtigten Zweck.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zum Schutze gespeicherter Daten vor allfälliger Zerstörung.
Verzögerungen und Mehraufwand von ICTroendle infolge verspäteter oder nicht richtiger Erfüllung von Vorbereitungsoder Mitwirkungspflichten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

1.4 Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen

Die in Offerten genannten Preise basieren auf den bei der Offert Stellung bekannten Grundlagen und decken nur die darin erwähnten Leistungen ab.
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, rein netto in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, ab Domizil von ICTroendle.
Die schweizerische Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu den bei der Rechnungsstellung gültigen Ansätzen verrechnet.
Die Zahlungsbedingungen die auf den Rechnungen von ICTroendle und/oder in Rahmenverträgen aufgeführt sind gehen diesen Bedingungen vor. Beim Fehlen solcher sind Rechnungen der ICTroendle am 10. Tag nach Rechnungsdatum rein netto, ohne jeglichen Abzug, fällig. Ungerechtfertigte Abzüge werden gegen Verrechnung von Bearbeitungsgebühren nachbelastet.
Bei Verzug ist ICTroendle berechtigt ab Datum der ersten Mahnung Verzugszins von 5% p.a., Inkasso- und Bearbeitungsgebühren zu erheben. Für die Ausstellung von Mahnungen werden dem Kunden CHF 30 pro Mahnung als Umtriebs Entschädigung in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von ICTroendle zu verrechnen.


1.5 Haftung

ICTroendle haftet für den direkten Schaden nur, wenn dieser nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von ICTroendle verursacht wurde. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist in jedem Fall auf die Höhe der Vergütung für die betreffende Vertragsleistung beschränkt, maximal jedoch auf CHF 100’000. Ist ein Auftrag in Teilaufträge oder Teilprojekte unterteilt, so gilt als Haftungshöchstgrenze das Entgelt der ICTroendle für den jeweiligen Teilauftrag oder das Teilprojekt.
Jede weitergehende Haftung von ICTroendle für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt ICTroendle keinerlei Haftung für Datenverluste, für Kosten der Datenwiederbeschaffung, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere mittelbare oder Folgeschäden. ICTroendle haftet insbesondere auch dann nicht:
a) wenn der Kunde Vorbereitungs- oder Mitwirkungshandlungen, welche zur Vertragserfüllung durch ICTroendle erforderlich sind, nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig leistet, oder wenn er die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung der ICTroendle nicht bereitstellt und aufrechterhält;
b) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des direkten Verantwortungsbereiches von ICTroendle liegen, wie z.B. erhebliche Betriebsstörungen, fehlerhafte oder verspätete Zulieferungen (z.B. Hardware und Software) oder behördliche Massnahmen;
c) bei Lieferverzug, den ICTroendle nicht selbst verursacht hat.

1.6 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Einzelvertrages zur Kenntnis gelangten Tatsachen, Konzepte, Verfahren, Unterlagen, Daten und Informationen («Vertrauliche Informationen»), welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Vertragspartei beziehen und für welche ein besonderes Geheimhaltungsinteresse einer der Parteien besteht.
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt und Diskretion wie eigene vertrauliche Informationen. Die Parteien sorgen dafür, dass solche vertraulichen Informationen durch sie selbst, ihre Hilfspersonen oder beauftragte Dritte weder zweckwidrig oder sonst wie unbefugt genutzt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur unbefugten Nutzung zugänglich gemacht werden.
Der Kunde wird Daten über die von ICTroendle eingesetzten Mitarbeiter vertraulich gemäss den Vorschriften des Datenschutzrechtes behandeln.
Diese Diskretionspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ICTroendle und dem Kunden unverändert weiter, soweit ein berechtigtes Interesse besteht.


1.7 Änderungswesen

Während der Laufzeit des Einzelvertrages können beide Vertragsparteien jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsantrages seitens des Kunden hat ICTroendle dem Kunden innert angemessener Frist mitzuteilen, ob die gewünschte Änderung möglich ist und wenn ja, welche Auswirkungen sie auf den Einzelvertrag, insbesondere auf Preis, Qualität und Termine hat. Sofern detaillierte Abklärungen erforderlich sind, trägt der Kunde die entsprechenden Kosten und Aufwendungen von ICTroendle. Eine Änderung der vereinbarten Leistungen gilt erst dann als verbindlich vereinbart, wenn beide Parteien eine entsprechende Zusatzvereinbarung unterzeichnet haben.


1.8 Vertragsbeendigung

Soweit nicht anders vereinbart und sofern es sich bei der bestehenden Vereinbarung um ein Dauerschuldvertragsverhältnis von nicht bestimmter Dauer handelt, kann der Einzelvertrag von jeder Partei jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf ein Monatsende gekündigt werden.


1.10 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ICTroendle im Rahmen des periodischen Reportings produktebezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und an ihre Hersteller / Lieferanten, unter Umständen auch ins Ausland, übermittelt.
Des Weiteren ist der Kunde einverstanden, dass ICTroendle kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und u.U. einem von ICTroendle beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt oder zur Berechnung von Kredit- und Marktrisiken bearbeitet. Der Kunde ermächtigt ICTroendle auch, seine Daten zu bearbeiten und auszuwerten, um dem Kunden weitere Produkte und Dienstleistungen, auch von Dritten, an denen der Kunde interessiert sein könnte, anzubieten bzw. ihm Informationen an seine Post- oder E-Mail-Adresse zuzustellen. Die vorgenannten Daten des Kunden kann ICTroendle zum selben Zweck auch an andere Gesellschaften der ICTroendle- und Bechtle-Gruppe übermitteln.


1.11 Übertragung

Rechte und / oder Pflichten aus dem Einzelvertrag können von einer Partei nur im schriftlichen Einvernehmen mit der anderen Partei übertragen werden. ICTroendle behält sich vor, finanzielle Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte im In- und Ausland abzutreten oder zu verkaufen (z.B. Factoring).


1.12 Schriftlichkeit

Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


1.13 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.


1.14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Einzelverträge und die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten befindet sich bei den zuständigen Gerichten am Sitz von ICTroendle. ICTroendle ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz / Wohnsitz zu belangen.


2 Verkauf und Lieferung von Produkten


2.1 Gegenstand und Geltung

«Produkte» sind von ICTroendle angebotene und vertriebene Software und Lizenzrechte, in Ausnahmefällen auch IT-Geräte und -Zubehör.
ICTroendle liefert dem Kunden die in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag spezifizierten Produkte. Die Art und Menge der zu liefernden Produkte sind im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.
Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung ist jede einzelne Bestellung als separater Kaufvertrag anzusehen.
Eine nachträgliche Änderung einer Bestellung muss von ICTroendle genehmigt werden. Bei nachträglicher Änderung einer Bestellung durch den Kunden kann ICTroendle eine Bearbeitungsgebühr erheben.


2.2 Lieferung der Produkte

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die Auftragsbestätigung massgebend. Bei Fehlen einer Auftragsbestätigung ist die Offerte von ICTroendle oder eine anderweitig erfolgte Auftragserteilung des Kunden massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Produkte beim Lieferanten bzw. Hersteller.
Die von ICTroendle angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt somit nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere – aber nicht nur – für den Fall von Lieferverzögerungen infolge von Nachschubproblemen beim Lieferanten. Für Verzögerungen haftet ICTroendle nicht und es entstehen keinerlei Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der ICTroendle. ICTroendle bemüht sich, angemessene Alternativen auszuarbeiten. Die Folgen von Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere zusätzliche für ICTroendle entstehende Kosten, hat der Kunde zu tragen.
ICTroendle kann gegenüber der Auftragsbestätigung Änderungen vornehmen, sofern die Produkte die gleichen Funktionen erfüllen.
Andere Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen des schriftlichen gegenseitigen Einverständnisses. Kosten, die bereits erwachsen sind, hat der Kunde zu übernehmen. Zeitlich begrenzte Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden. Andernfalls wird ICTroendle die Restlieferung veranlassen und in Rechnung stellen. Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Kunden, so behält sich ICTroendle Preisänderungen vor.
Warenrücksendungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses von ICTroendle. Die Rücknahme von Softwareprodukten, Lizenzrechten und von Produkten ausserhalb des Standardsortiments von ICTroendle ist in jedem Fall ausgeschlossen. Um zu vermeiden, dass derartige Produkte irrtümlicherweise bestellt werden, sollte der Kunde stets im Vorfeld prüfen ob dieses Produkt tatsächlich seinen Anforderungen entspricht.


2.3 Prüfung und Abnahme der Produkte

Verlangt der Kunde von ICTroendle die Prüfung der Produkte, so ist dies besonders zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen. Unter Vorbehalt anderweitiger besonderer Abmachung gilt das Datum des Lieferscheins als Abnahme- und Erfüllungsdatum. Der Kunde hat die Lieferung umgehend, spätestens innert 8 Tagen, auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und ICTroendle eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert bekannt zugeben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt.
Vom Hersteller vorgenommene technische Änderungen an den Produkten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Insbesondere erfolgt die Annahme des Leistungsumfangs von Standard-Software, unabhängig von vorangegangenen Werbeaussagen, Zusicherungen und Besprechungen, etc., durch das Öffnen des Pakets.


2.4 Preise und Preisänderungen

Leistungen, die nicht im Verkaufspreis enthalten sind, wie z.B. für Fracht / Transport, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwenderunterstützung, sowie ausserordentliche Kosten für Verpackung und Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden.
Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen. Der in Rechnung gestellte Preis der Produkte wird zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung resp. Auftragserteilung festgelegt.
Bei nachträglichen Änderungen der Kalkulationsgrundlagen durch nicht in der Macht von ICTroendle stehende Umstände, insbesondere Preiserhöhungen durch Lieferanten von ICTroendle, behält sich ICTroendle eine entsprechende Preisanpassung ausdrücklich vor.


2.5 Zahlungsverzug des Kunden

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ICTroendle berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden einzustellen, bis sämtliche fälligen Forderungen getilgt sind. Die Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von ICTroendle angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt, ist ICTroendle berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
ICTroendle ist daneben auch berechtigt, nach den allgemeinen Regeln des OR vorzugehen.


2.6 Retentionsrecht

Jedes Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der ICTroendle ist vollumfänglich wegbedungen.

2.7 Eigentumsvorbehalt

Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher ICTroendle gegen den Kunden zustehenden Ansprüchen im Alleineigentum der ICTroendle. Vor der vollen Bezahlung des Kaufpreises ist es deshalb dem Kunden untersagt, die Produkte zu veräussern oder zu belasten.
Der Kunde ermächtigt ICTroendle, einen allfälligen Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.


2.8 Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Eingang der Lieferung am Lieferort auf den Kunden über und zwar unabhängig davon, wer den Transport und die damit verbundenen Kosten übernimmt.

2.9 Gewerbliche Schutz- und Nutzungsrechte an Software

Die Nutzungsbedingungen der von ICTroendle gelieferten Software-Produkte eines Dritten richten sich nach den besonderen Bestimmungen des Software-Lizenzvertrages des Herstellers bzw. Lieferanten der Software.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Hersteller / Lieferant bei einer Zuwiderhandlung gegen die Nutzungs- resp. Lizenzbestimmungen die Aufhebung der erteilten Lizenz und Rücknahme des Produktes verlangen kann.
Bei Missachtung der Lizenzbestimmungen haftet der Kunde gegenüber dem Softwarehersteller bzw. Lieferanten.


2.10 Gewährleistung

Als «zugesichert» gelten nur solche Eigenschaften des Produkts, die im schriftlichen Angebot ausdrücklich als zugesichert bezeichnet wurden.
Die Gewährleistung von ICTroendle für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in erster Linie nach den anwendbaren Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. Lieferanten. ICTroendle verpflichtet sich allfällige eigene Garantieansprüche gegenüber Herstellern und Lieferanten an den Kunden abzutreten. Der Kunde verzichtet im Übrigen – soweit zulässig – auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber ICTroendle.
Unter Vorhalt dieser Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. Lieferanten beschränkt sich die Gewährleistung in jedem Fall – nach Wahl von ICTroendle – auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten Produkte und gilt nur, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben. Die ICTroendle übernimmt keine Garantie, dass Hosting- Plattformen ohne Unterbruch und fehlerfrei funktionieren. Die Gewährleistung ist in jedem Falle ausgeschlossen für Mängel, welche verursacht worden sind durch:
a) unzulängliche Wartung, insbesondere nicht durch den Hersteller oder Lieferanten autorisierte Personen; oder
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; oder
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte; oder
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; oder
e) natürliche Abnützung; oder
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; oder
g) nicht von ICTroendle vorgenommene Modifikationen oder Reparaturversuche; oder
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von ICTroendle noch vom Hersteller zu vertreten sind).
Vom Hersteller oder Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden diesem in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch ICTroendle auf Kosten des Kunden.


2.11 Patente und Urheberrechte

Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. aus deren Betrieb, so wird der Kunde ICTroendle schriftlich und ohne Verzug über solche verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. ICTroendle wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diese zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet ICTroendle gegenüber auf irgendwelche Rechtsgewährleistungs- oder Haftungsansprüche.


2.12 Wiederausfuhr

Die von ICTroendle vertriebenen Produkte unterliegen den U.S.- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist bei einer allfälligen Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu überbinden.


2.13 Entsorgung

Für die fachgerechte Löschung der Daten und Programme auf den zu entsorgenden Datenträgern ist der Kunde verantwortlich.


2.14 Softwareleasing

Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so gelten die Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. ICTroendle ist nur Vermittler. Dem Kunden werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsabschluss, zur Verfügung gestellt. Bei Softwareleasing stellen der Leasinggeber und der Kunde in eigener Verantwortung sicher, dass der Leasinggeber über erforderliche Vermietungsrechte verfügt.


3 Dienstleistungen

3.1 Gegenstand

Unter die Regelungen für Dienstleistungen fallen die Erbringung von Leistungen wie Beratung, Projektmanagement, Engineering, Instruktion, Schulung und ähnliche Dienstleistungen, die im Auftrag des Kunden erbracht werden.

3.2 Leistungen der ICTroendle

ICTroendle erfüllt ihre Vertragspflichten durch professionelles und sorgfältiges Tätigwerden, wie in der Offerte, dem Einzelvertrag oder den schriftlichen Abmachungen festgelegt. ICTroendle ist bei der Auswahl der die Dienstleistungen erbringenden Mitarbeiter frei, ist aber bestrebt, besondere Wünsche des Kunden zu berücksichtigen.


3.3 Arbeitszeiten der ICTroendle

Die Dienstleistungen von ICTroendle werden in der Regel an Werktagen, von Montag bis Freitag zwischen 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr erbracht. Die normale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Leistungen ausserhalb dieser Blockzeiten sowie an Wochenenden, allgemeinen und lokalen Feiertagen gültig am Standort des Kunden, bedürfen der Zustimmung von ICTroendle und werden mit einem zu vereinbarenden Zuschlag verrechnet.
Bei der Erbringung der Dienstleistungen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Reisezeit von der nächstgelegenen ICTroendle-Niederlassung zum Einsatzort als vergütungspflichtige Arbeitszeit.


3.4 Termine

Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich als verbindlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von ICTroendle liegen. Für Verzögerungen haftet ICTroendle nur, wenn ICTroendle diese nachweislich durch eigenes Verschulden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt befreien ICTroendle für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrages.
Ohne andere Vereinbarung behält sich ICTroendle das Recht vor, Zusatzkosten und Aufwände, die aus einer Projektverzögerung und / oder einem Projektabbruch resultieren, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Davon ausgenommen sind Projektverzögerungen, die alleine durch ICTroendle zu verantworten sind.


3.5 Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen

Bei einmaligen oder für eine bestimmte Zeit von max. 6 Monaten erbrachten Dienstleistungen bleiben die im Einzelvertrag genannten Preise in der Regel unveränderlich. Bei Dienstleistungen, welche für länger als 6 Monate oder für unbestimmte Zeit erbracht werden, ist ICTroendle berechtigt, ihre Preise jederzeit, unter Einhalt einer Mitteilungsfrist von 3 Monaten, anzupassen. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, ICTroendle innert 20 Tagen nach Mitteilung die Vertragsbeendigung auf den Preisänderungstermin hin zu erklären.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von ICTroendle nach Aufwand und periodisch (in der Regel monatlich) abgerechnet. Wird ein Pauschalhonorar abgemacht, deckt dieses die Aufwendungen von ICTroendle für die offerierten bzw. schriftlich vereinbarten Dienstleistungen und das Pauschalhonorar wird, vorbehältlich einer anderer Regelung im Einzelvertrag, nach Unterzeichnung des Vertrags zur Zahlung fällig. Auftragsbezogene Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach den tatsächlich entstandenen Aufwänden aufgrund von Belegen sowie bei Fahrten mit dem Personenwagen pro gefahrenem Kilometer verrechnet.


3.6 Abnahme und Mängelrüge


3.6.1 Allgemeines

Dienstleistungen gelten grundsätzlich als erbracht und abgenommen, wenn das erstellte Arbeitsresultat dem Kunden übergeben worden ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der ICTroendle sofort nach deren Bereitstellung anzunehmen und auf Mängel zu prüfen. Alle Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung durch den Kunden schriftlich zu rügen.


3.6.2 Abnahmeverfahren

Das Abnahmeverfahren wird vor Beginn der Abnahme gemeinsam vom Kunden und ICTroendle definiert, wobei ICTroendle sachrelevante Verfahrensvorschläge einbringt. Die Abnahme erbringt den Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Werks aus der Dienstleistung gemäss den Detailspezifikationen. Die Abnahme an sich ist Sache des Kunden. ICTroendle ist zur Mitwirkung in der Ausführung verpflichtet.
Die Abnahme muss innert längstens 14 Tagen erfolgen, nachdem ICTroendle dem Kunden schriftlich die Abnahmebereitschaft der Leistung angezeigt hat.
Zeigen sich bei der Abnahme erhebliche Mängel, hat der Kunde ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung entsprechend und im Umfang des im Rahmen der Garantieleistungen vorgesehenen Rechts auf Nachbesserung.
Über jede Abnahme wird ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt. Es hält fest, welche unwesentlichen Mängel nachzubessern sind, bzw. wegen welcher wesentlichen Mängel die Abnahme ganz oder teilweise zu wiederholen ist.
Unterlässt es der Kunde aus Gründen, die nicht von ICTroendle zu vertreten sind, eine Abnahmeprüfung durchzuführen sowie ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 20 Tagen seit Erbringung der Leistung als erfolgt.
Der produktive Einsatz von Leistungen oder Teilleistungen gilt in jedem Falle als Abnahme des produktiv eingesetzten Teils des Werkes, ohne dass es eines Abnahmeprotokolls bedürfte.
Scheitert eine Abnahme definitiv, so gelten die Regelungen für die Unmöglichkeit der Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung sinngemäss.


3.7 Gewährleistung

ICTroendle gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Leistungen, bei denen ein Arbeitsergebnis angestrebt wird, den in den Einzelverträgen schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemässen Gebrauch erheblich aufheben oder mindern. Indes übernimmt ICTroendle keine Garantie, dass das Informatiksystem ohne Unterbruch und fehlerfrei funktioniert. Insbesondere garantiert ICTroendle keinen ununterbrochenen und fehlerfreien Gebrauch der Software in allen vom Kunden ausgewählten Konfigurationen.
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate und beginnt am Tag nach der Abnahme.
ICTroendle ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mängelrüge erhebliche und reproduzierbare Mängel durch geeignete, von ICTroendle zu bestimmende Massnahmen kostenlos zu beheben. Gelingt es ICTroendle nicht, den Mangel innert der Nachfrist zu beheben, so kann der Kunde eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung pro Einzelvertrag verlangen oder bei einem erheblichen Mangel, der den Kunden an der Nutzung des Werkes insgesamt hindert, vom entsprechenden Einzelvertrag zurückzutreten, wobei der Kunde bei einem Rücktritt einzig Anspruch auf anteilmässige Rückerstattung der bereits geleisteten Vergütung für den Einzelauftrag hat.
Über das Nachbesserungs- bzw. Rücktrittsrecht hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind vollumfänglich und ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere liegt die Verantwortung für die richtige Auswahl und Anwendung der Produkte und Dienstleistungen von ICTroendle und für die damit durch den Kunden erreichten bzw. nicht erreichten Ergebnisse ausschliesslich beim Kunden.
ICTroendle ist u.a. dann von jeder Gewährleistung befreit, wenn die vom Kunden gerügten Mängel nicht ausschliesslich und nachweisbar von ICTroendle zu verantworten sind, oder wenn sie zurückzuführen sind auf Drittursachen, wie z.B. Bedienungsfehler oder Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf Änderungen der vereinbarten Einsatz- und Betriebsbedingungen, insbesondere bezüglich Hardware und Software, auf Zufall oder höhere Gewalt.
Werden nicht alle hierin aufgeführten Garantievoraussetzungen erfüllt, ist ICTroendle berechtigt, ihre Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.


3.8 Rechtsgewährleistung

ICTroendle gewährleistet, dass sie über alle Rechte verfügt, um ihre Leistungen vertragsgemäss zu erbringen.
Versucht ein Dritter, den Kunden gestützt auf ein angeblich besseres Recht an der vertragsgemässen Benutzung der Leistungen von ICTroendle zu hindern, so zeigt der Kunde dies innert 10 Tagen schriftlich an. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde ICTroendle fristgerecht über den Drittanspruch informiert und ICTroendle jederzeit in zumutbarer Weise unterstützt, übernimmt ICTroendle auf ihre Kosten die Verteidigung des Kunden gegen solche Drittansprüche. ICTroendle wird nötigenfalls ihre Leistungen so abändern, dass sie bei Erfüllung alle wesentlichen Anforderungen gemäss Einzelvertrag Drittrechte nicht verletzen. Fällt eine Leistungsänderung ausser Betracht, sind Drittansprüche aber ausgewiesen, so ist der Kunde verpflichtet, den Gebrauch der Leistung unverzüglich einzustellen. ICTroendle ist zur Abwehr der Klage nicht verpflichtet, wenn ein Verletzungsanspruch darauf beruht, dass die von ICTroendle erbrachte Leistung vom Kunden oder von ICTroendle nicht beauftragte Dritte geändert wurde, oder dass deren Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgte.


3.9 Rechte an Arbeitsergebnissen

ICTroendle räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche Recht ein, die von ICTroendle erbrachten Leistungen und die für den Kunden dabei erstellten Arbeitsresultate bestimmungsgemäss zu Arbeitszwecken zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von ICTroendle erstellten Arbeitsresultate bzw. eine allfällige vom Kunden vorgenommene eigene Weiterentwicklung an Dritte weiterzugeben oder Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen. Bei Leistungen, die gemäss Einzelvertrag nur über oder für eine beschränkte Zeitdauer zu erbringen sind, beschränkt sich das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht auf die Dauer des Einzelvertrages.
Alle Rechte an allfälligen Erfindungen, alle Urheber- und weiteren Schutzrechte an Produkten, Verfahren, Methoden, Ideen, Know-how, Konzepten, Dokumentationen, etc., welche von ICTroendle bei Ausführung der Dienstleistungen für den Kunden verwendet, entwickelt, verbessert oder sonst wie gebraucht oder eingesetzt werden, stehen ausschliesslich ICTroendle zu und können von ICTroendle für sich und andere Kunden weiter in beliebiger Weise genutzt werden.


4 Internet Auftritt

4.1 Adressatenkreis

Der Internet-Auftritt der ICTroendle und die darin enthaltenen Angebote richten sich ausschliesslich an Internet-Nutzer in der Schweiz.


4.2 Inhalt des Onlineangebotes

ICTroendle übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen ICTroendle, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens ICTroendle kein nachweislich vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden vorliegt. Vor der Ingebrauchnahme der bei ICTroendle erworbenen Produkte sind stets die in den Produkten beiliegenden Gebrauchsanweisungen enthaltenen Hinweise zu beachten.


4.3 Distanzierung von Verweisen und Links / Banners

Die im Rahmen des Internet-Auftritts der ICTroendle zur Verfügung gestellten Informationen enthalten zum Teil Verknüpfungen mit Inhalten von anderen Inhaltsanbietern (z.B. über sog. «Hyperlinks »). Für solche Inhalte ist ICTroendle nur dann verantwortlich, wenn diese von möglicherweise unrichtigen, rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten positive Kenntnis hat und es der ICTroendle technisch möglich und zumutbar ist, ihre Nutzung zu verhindern. ICTroendle hat diese Inhalte im Zeitpunkt der Einstellung ins Internet gewissenhaft geprüft, kann aber nicht beurteilen, ob die jeweiligen Inhaltsanbieter durch spätere Veränderungen ihrer Inhalte oder über weitere Verknüpfungen unrichtige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte anbieten. Auf Grund der technischen Eigenheiten des Internets kann ICTroendle daher keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der im Rahmen ihres Internet-Auftritts eingestellten Informationen übernehmen. Bei wie auch immer ausgestalteten Verknüpfungen mit fremden Webseiten (so z.B. «Hyperlinks» oder «Banner»), die ausserhalb des Verantwortungsbereichs der ICTroendle liegen, ist für die jeweiligen Inhalte ausschliesslich der jeweilige Betreiber der verknüpften Webseite verantwortlich. ICTroendle erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten / verknüpften Seiten hat ICTroendle keinen Einfluss. Deshalb distanziert sich ICTroendle hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. ICTroendle erklärt weiter, dass sie sich die Inhalte fremder Linkseiten nicht zu Eigen macht.


4.4 Angebote freibleibend

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. ICTroendle behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen. Ein Anspruch des Kunden auf Verfügbarkeit des Angebots besteht nicht.


4.5 Urheber- und Kennzeichenrecht

ICTroendle ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebots genannten und ggf. durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein auf Grund der blossen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Die Gestaltung und das Layout der ICTroendle Seiten unterliegen, soweit hierdurch nicht Rechte Dritter verletzt werden, weltweit den Urheberrechten der ICTroendle. Die unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder die Weitergabe einzelner Inhalte oder Seiten ohne schriftliche Zustimmung der ICTroendle werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.

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